Die Vorteile des Schlichtungsverfahrens vor einer anerkannten Gütestelle gemäß § 794 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung
Das Schlichtungsverfahren hat gegenüber einen gerichtlichem Verfahren viele Vorteile. Diese sind:
- Geringere negative Auswirkungen auf das Verhältnis der Parteien zueinander
- Bessere Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten
- Vertraulichkeit
- Schnelligkeit
- geringere Ansprüche an die Beteiligten
- kostengünstiges Verfahren
- Gewähr für mehr Qualität